S3VELO
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Verbrauchergeschäfte · Stand: 27. Oktober 2026

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartner ist S3VELO, Inhaber Vadim Schulz, Wriezener Straße 10, 15344 Strausberg, Deutschland. Telefon: 03341 216223. E-Mail: info@s3velo.de.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über den Kauf neuer Fahrräder und von Fahrradzubehör sowie über Diagnose-, Montage-, Wartungs- und Reparaturleistungen an den Standorten Berlin und Strausberg. Für Verträge mit Unternehmen gelten gesonderte Vereinbarungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Vertragsanbahnung und Vertragsschluss

Verträge können im Ladengeschäft geschlossen werden. Telefonische oder schriftliche Anfragen und Reservierungen sind zunächst unverbindlich. Ein Vertrag im Fernabsatz kommt nur zustande, wenn S3VELO eine Bestellung ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt. Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Kunde zusammen mit der Auftragsbestätigung die Verbraucherinformationen, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.

Die Darstellung von Waren im BIDEX-Onlinekatalog ist kein verbindliches Angebot. Produkte können angesehen und, soweit angeboten, unverbindlich reserviert werden. Ein Onlinekauf findet nicht statt. Eine Buchung über eTermin reserviert nur einen Annahme- oder Beratungstermin; ein Werkstatt- oder Beratungsvertrag entsteht dadurch noch nicht. S3VELO bietet keinen Versandhandel an.

3. Leistungsumfang, individuelle Aufbauten und Stornierung

Art und Umfang der Waren und Leistungen ergeben sich aus Angebot, Kaufvertrag, Auftragsbestätigung oder Werkstattauftrag. Individuelle Fahrradaufbauten und umfangreiche Umbauten erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Komponenten, Leistungsumfang, Preis, Anzahlung sowie Liefer- und Fertigstellungstermine ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.

Außerhalb gesetzlicher Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstiger Lösungsrechte besteht kein allgemeines Recht auf Stornierung einer verbindlich bestätigten Sonderbestellung oder eines individuellen Aufbaus. S3VELO kann einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung zustimmen und dabei bereits entstandene, konkret nachweisbare Kosten berücksichtigen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4. Preise, Anzahlungen und Zahlung

Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Höhe und Zahlungsweise einer Anzahlung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die Anzahlung ist mit Zugang der Auftragsbestätigung sofort fällig; der Restbetrag ist bei Abholung fällig.

Abhängig vom jeweiligen Vorgang akzeptiert S3VELO Bargeld, Girocard, Kreditkarte, Überweisung, Zahlung auf Rechnung sowie Zahlungen im Rahmen freigegebener Leasinggeschäfte. Bei Zahlung auf Rechnung gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist. Fehlt eine Frist, ist der Betrag sofort fällig.

5. Liefertermine und Lieferverzögerungen

Lieferzeitangaben von Herstellern oder Lieferanten sind unverbindliche Prognosen. Ein Liefertermin ist nur verbindlich, wenn S3VELO ihn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Wird eine erhebliche Verzögerung bekannt, informiert S3VELO den Kunden. S3VELO kann ein gleichwertiges Alternativprodukt anbieten; eine Annahmepflicht besteht nicht. Der Kunde kann eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Bei unvorhersehbaren, von S3VELO nicht zu vertretenden Lieferausfällen, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Betriebsstörungen sowie Strom- oder IT-Ausfällen informiert S3VELO den Kunden. Fristen verlängern sich angemessen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt und Dienstrad-Leasing

Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von S3VELO.

Bei Dienstrad-Leasinggeschäften kommt der Kaufvertrag über das Fahrrad grundsätzlich zwischen S3VELO und der Leasinggesellschaft zustande. Die Übergabe erfolgt erst nach deren verbindlicher Freigabe. Zuzahlungen, nicht leasingfähiges Zubehör und andere nicht vom Leasingvertrag umfasste Positionen zahlt der Kunde, soweit dies vorher vereinbart wurde. Die Ablehnung eines Leasingantrags führt nicht automatisch zu einem Kaufvertrag zwischen S3VELO und dem Kunden.

7. Werkstatttermin und Werkstattauftrag

Ein vereinbarter oder über eTermin gebuchter Werkstatttermin ist ein Annahmetermin. Der Werkstattvertrag wird erst bei der Fahrradannahme vereinbart. Fertigstellungsangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Der Werkstattauftrag legt Arbeiten, Kundenbeanstandungen und gegebenenfalls eine Kostenobergrenze fest. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden erst nach Freigabe ausgeführt. Freigaben können schriftlich, per E-Mail, digital oder telefonisch erfolgen. Telefonische Freigaben werden mit Zeitpunkt, Inhalt und Name der freigebenden Person dokumentiert.

Ist der Kunde nicht erreichbar, werden Zusatzarbeiten unterbrochen. Ohne Zustimmung sind nur zwingende Maßnahmen zulässig, die einen unmittelbar drohenden Schaden am Fahrrad verhindern.

8. Kostenschätzungen, Diagnose und wirtschaftliche Prüfung

Eine Kostenschätzung ist kein Festpreis. Ein Festpreis bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, informiert S3VELO den Kunden unverzüglich.

Diagnosen und Kostenvoranschläge sind nur kostenpflichtig, wenn dies vorher vereinbart wurde. Höhe und mögliche Anrechnung ergeben sich aus dem Werkstattauftrag.

Erscheint eine Reparatur im Verhältnis zu Wert oder Zustand des Fahrrads wirtschaftlich unverhältnismäßig, werden die Arbeiten unterbrochen und der Kunde entscheidet über Fortsetzung oder Beendigung. Bei Beendigung werden die bis dahin vereinbarten und erbrachten Leistungen sowie bereits verwendete oder speziell bestellte Teile nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.

9. Ersatzteile, kundeneigene Teile und Reinigung

Ist ein vorgesehenes Ersatzteil nicht verfügbar, darf S3VELO ein kompatibles, technisch und qualitativ gleichwertiges Teil verwenden, wenn die Kostenobergrenze eingehalten wird und kein wesentlicher Nachteil bei Funktion, Sicherheit, Qualität oder Optik entsteht. Bei Mehrkosten, wesentlichen sichtbaren Abweichungen oder veränderter Funktion ist eine Freigabe erforderlich.

Die Montage kundeneigener Teile bedarf individueller Vereinbarung. S3VELO kann sie bei Zweifeln an Eignung, Kompatibilität, Herkunft, Beschaffenheit oder Sicherheit ablehnen. Gesetzliche Ansprüche wegen nicht fachgerechter Montage bleiben unberührt.

Geringfügige notwendige Reinigungsarbeiten sind vom Auftrag umfasst. Eine umfangreiche kostenpflichtige Reinigung bei starker Verschmutzung erfolgt erst nach Freigabe.

10. Software- und Firmwareupdates

S3VELO darf im Auftragsumfang erforderliche Software- und Firmwareupdates für Diagnose, Reparatur, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit durchführen. Können individuelle Einstellungen, Fahrdaten oder Konfigurationen verändert oder gelöscht werden, ist vorher eine Freigabe einzuholen. Der Kunde sichert eigene Daten und Einstellungen, sofern er hierzu vorab aufgefordert wurde.

11. Sicherheitsrelevante Mängel

Stellt S3VELO einen nicht beauftragten sicherheitsrelevanten Mangel fest, wird der Kunde informiert. Kostenpflichtige Diagnose-, Prüf- oder Reparaturleistungen erfolgen nur nach Vereinbarung und Freigabe. Lehnt der Kunde die Maßnahme ab, dürfen Mangel und Sicherheitshinweis dokumentiert werden. Die Herausgabe wird nicht von der Beauftragung der empfohlenen Reparatur abhängig gemacht.

12. Fachbetriebe und Transport

S3VELO darf Arbeiten durch spezialisierte Fachbetriebe ausführen lassen und Fahrräder zwischen seinen Standorten oder zu einem Fachbetrieb transportieren, soweit dies zur Auftragsbearbeitung erforderlich ist. Entstehen Zusatzkosten oder eine wesentliche Verlängerung, wird vorher eine Freigabe eingeholt.

13. Diagnose-, Probe- und Kontrollfahrten

S3VELO darf erforderliche Diagnose-, Probe- und Kontrollfahrten zur Fehlersuche, Prüfung oder Endkontrolle durchführen. Probefahrten von Kunden mit Vorführ- oder Testfahrrädern erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Probefahrtvereinbarung.

14. Auftragserteilung, Vorschäden und Zubehör

Der Auftraggeber bestätigt, zur Übergabe und Beauftragung berechtigt zu sein. Bei Leasing-, Versicherungs- oder Firmenrädern müssen erforderliche Freigaben vor Ausführung vorliegen; andernfalls dürfen die Arbeiten zurückgestellt werden.

Besonders auffällige oder sicherheitsrelevante Vorschäden können schriftlich oder fotografisch dokumentiert werden. Dies ist keine vollständige Zustandsprüfung; nicht dokumentierte Vorschäden gelten nicht automatisch als während des Werkstattaufenthalts entstanden.

Nicht benötigte lose Gegenstände und Zubehörteile sollen vor Übergabe entfernt werden. Verbleibendes Zubehör wird, soweit erkennbar und praktisch möglich, dokumentiert. Für nicht dokumentierte lose Gegenstände besteht keine besondere Verwahrungspflicht. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

15. Ausgebaute Teile

Ausgebaute Teile werden fachgerecht entsorgt, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung ihre Rückgabe verlangt. Ausgenommen sind Teile, die für Garantie-, Gewährleistungs-, Versicherungs- oder Herstellerprüfungen benötigt werden.

16. Beendigung eines Werkstattauftrags

Beendet der Kunde einen begonnenen Werkstattauftrag vor vollständiger Ausführung, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften. Berücksichtigt werden können erbrachte Leistungen, verwendete Komponenten sowie speziell bestellte, nicht ohne Weiteres anderweitig verwendbare Teile. Ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung werden angerechnet. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

17. Fertigstellung, Abholung und Werkstattzahlung

Die Abholung erfolgt zum vereinbarten Termin oder nach Benachrichtigung per SMS, E-Mail oder Telefon. Eine andere Person darf bei vorheriger Benennung oder geeignetem Berechtigungsnachweis abholen.

Werkstattrechnungen sind grundsätzlich bei Abholung vollständig fällig. Bei ausdrücklich vereinbartem Rechnungskauf kann das Fahrrad vorher herausgegeben werden; dann gilt die Rechnungsfrist. Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.

18. Nichtabholung, Standgebühr und Verwertung

Holt der Kunde das Fahrrad trotz Benachrichtigung nicht ab, kann S3VELO erneut in Textform zur Abholung auffordern. Erfolgt sie nicht binnen sieben Kalendertagen nach Zugang dieser zweiten Aufforderung, kann S3VELO 15 Euro Standgebühr je angefangener Woche verlangen. Der Kunde darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Lageraufwand entstand.

Wegen fälliger Werkstattforderungen gelten die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte. Eine Verwertung erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften, nach vorheriger Androhung in Textform, Bezeichnung der Forderung und Einhaltung der gesetzlichen Wartefrist. Soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist, erfolgt sie durch öffentliche Versteigerung. Der Erlös wird auf Forderungen und zulässige Verwertungskosten angerechnet; ein Überschuss steht dem Berechtigten zu. Ein automatischer Eigentumsübergang findet nicht statt.

19. Mängelrechte, Garantien, Haftung und Zahlungsverzug

Für Mängel an Waren sowie Montage- und Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzliche Garantien richten sich nach ihren Garantiebedingungen und schränken gesetzliche Mängelrechte nicht ein. Für Haftung und Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

20. Batterien und Akkus

Für Batterien und Akkus gelten die gesetzlichen Rückgabe- und Entsorgungsvorschriften. Informationen zur unentgeltlichen Rückgabe und zum sicheren Umgang mit beschädigten Lithium-Ionen-Akkus stellt S3VELO gesondert zur Verfügung.

21. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Einbeziehung und Schlussbestimmungen

Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn S3VELO vor oder bei Vertragsschluss auf sie hinweist, eine zumutbare Kenntnisnahme ermöglicht und der Kunde zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.


Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge

Diese Belehrung gilt nur für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, soweit kein gesetzlicher Ausschluss greift. Für ausschließlich im Ladengeschäft geschlossene Verträge besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.

A. Kaufverträge über Waren

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, S3VELO, Inhaber Vadim Schulz, Wriezener Straße 10, 15344 Strausberg, Deutschland, Telefon 03341 216223, E-Mail info@s3velo.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten aufgrund einer anderen als der von uns angebotenen günstigsten Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufsmitteilung zurückzuzahlen.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; hierfür werden keine Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis der Rückgabe erbracht haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie müssen die Ware unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Ihrer Widerrufsmitteilung an S3VELO, Wriezener Straße 10, 15344 Strausberg, zurückgeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Fristablauf zurückgegeben wird. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rückgabe.

Für einen Wertverlust müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

Ausschluss bei individuell angefertigten Waren

Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ob diese Ausnahme greift, hängt vom konkreten Auftrag ab.

B. Dienstleistungen und Werkstattaufträge

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, S3VELO, Inhaber Vadim Schulz, Wriezener Straße 10, 15344 Strausberg, Deutschland, Telefon 03341 216223, E-Mail info@s3velo.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie widerrufen, zahlen wir alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufsmitteilung mit demselben Zahlungsmittel zurück, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; hierfür werden keine Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen am Gesamtumfang entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn mit der Leistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie bestätigt haben, dass Ihnen der Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.

Erklärung zum vorzeitigen Beginn

Für den Beginn einer im Fernabsatz beauftragten Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist ist eine gesonderte ausdrückliche Erklärung erforderlich:

„Ich verlange ausdrücklich, dass S3VELO vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden kann. Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.“


Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und übermitteln. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

An:
S3VELO
Inhaber: Vadim Schulz
Wriezener Straße 10
15344 Strausberg
Deutschland
E-Mail: info@s3velo.de

Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir den von mir / uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren beziehungsweise die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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Bestellt am / Vertrag geschlossen am: ______________________________

Ware erhalten am, soweit zutreffend: _______________________________

Name des Verbrauchers / der Verbraucher: ___________________________

Anschrift des Verbrauchers / der Verbraucher:

__________________________________________________________________

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Datum: ______________________

Unterschrift des Verbrauchers / der Verbraucher
(nur bei Mitteilung auf Papier)

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